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Rauchverbot
am Arbeitsplatz: In Österreich ein Gummi-Paragraf
Dublin/Wien.
In der Republik Irland ist am Montag das totale Rauchverbot am
Arbeitsplatz in Kraft getreten. In Osterreich hingegen sind die
gesetzlichen Bestimmungen laut einem Experten “sehr weich formuliert“
und stellen somit nicht wirklich ein Verbot dar. Punkt Mitternacht wurden
die Aschenbecher von den Tischen geräumt: In der Republik Irland ist am
Montag ein umfassendes und für Europa einmaliges Rauchverbot in Kraft
getreten. Das totale “Rauchverbot am Arbeitsplatz“, das in erster
Linie auf tausende von Pubs, Bars und Restaurants zielt, wurde nach ersten
Beobachtungen problemlos umgesetzt. Pub- Besitzer stellten Tische und Stühle
und Heizstrahler nach draußen. Der Besitzer von “Johnnie Fox‘s“
stellte einen ausrangierten Bus vor die Kneipe. In den
Happy Smoking Bus dürfen nur, Gäste und keine Angestellten - so
wird das Rauchverbot umgangen. Das ist die größte Veränderung in diesem
Land seit dem Bürgerkrieg“, frotzelte ein Raucher in der Temple Bar in
Dublin. Irland ist das erste EU-Land mit einem solch drastischen
Rauchverbot. Wer jetzt mit einem Glimmstängel im Restaurant erwischt
wird, muss 3000 Euro Strafe zahlen. 450 Rauchinspektoren wachen landesweit
darüber, dass das Gesetz überall befolgt wird. Was in Irland seit Montag
mittels Gesetz umgesetzt wurde, dürfte für Osterreich noch ein längerer
Weg sein. Sollte ein Rauchverbot auf den heimischen Arbeitsplätzen
angedacht werden, so sei das letztendlich eine politische Entscheidung,
sagt der Bundesdrogenbeauftragte im Gesundheitsministerium, Franz Pietsch.
Und diese Entscheidung könnte dauern, denn zuständig dafür sind gleich
fünf Ministerien: Wirtschafts-, Finanz-, Gesundheits-, Sozial- und
Unterrichtsministerium. Dennoch seien Nichtraucher während ihrer Tätigkeit
per Gesetz geschützt. Dies sei etwa im Arbeitnehmerschutzgesetz, im
Betriebsanlagenrecht der Gewerbeordnung. Im Bundesbedienstetenschutzgesetz
sowie im Kranken- und Kuranstaltengesetz geregelt. Jene gesetzlichen
Bestimmungen seien jedoch sehr weich formuliert und stellen somit nicht
wirklich ein Verbot dar, meinte Pietsch. Für
eine Erhärtung dieser “schwammigen“ Formulierungen hatten etwa die
Wiener Linien ein Rauchverbot in den Beförderungsbedingungen geregelt.
Das heißt, wenn man einen Fahrschein löst, unterliegt man diesen
Bedingungen und diese sehen auch Sanktionsbestimmungen vor. Ähnlich
bestehe die Möglichkeit, das Rauchverbot in der Betriebsordnung zu
verankern, sagte Pietsch. Halte man sich nicht daran, wäre das ein Kündigungsgrund.
“Ob das vor dem Arbeitsgericht hält, ist wieder eine andere Sache“,
so der Bundesdrogenbeauftragte. Bericht in "Mein Job.at", Ausgabe Nr.1-2
April 2004 |
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